Fachanwältin für Strafrecht
Die Rechtsanwaltskammer Sachsen hat mir
auf Grund der nachgewiesenen Kenntnisse
auf dem Gebiet des Strafrechts gestattet,
die Bezeichnung Fachanwältin für Strafrecht zu führen.
Auszug aus der Fachanwaltsordnung (FAO)
"§ 2 Besondere Kenntnisse und Erfahrungen
(1) Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen
besondere theoretische Kenntnisse und
besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.
(2) Besondere theoretische Kenntnisse und
besondere praktische Erfahrungen
liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet
erheblich das Maß dessen übersteigen,
das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und
praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. ..."
Statistik über die Befugnis zum Führen der Bezeichnung
"Fachanwalt für Strafrecht" und "Fachanwältin für Strafrecht"
Bundesweit | Fachanwalt für Strafrecht | 3.215 | Fachanwältin für Strafrecht | 646 |
Freistaat Sachsen | Fachanwalt für Strafrecht | 118 | Fachanwältin für Strafrecht | 27 |
Landkreis Zwickau | Fachanwalt für Strafrecht | 12 | Fachanwältin für Strafrecht | 3 |
Voraussetzungen
zur Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung
Als Fachanwältin für Strafrecht besitze ich
nach der Fachanwaltsordnung (FAO)
eine besondere Qualifikation im Fachgebiet des Strafrechts.
Die Spezialisierung als Fachanwältin für Strafrecht
bietet Rechtsuchenden die Gewähr für eine hohe fachliche Qualifikation und
besondere praktische Erfahrungen im Bereich des Strafrechts.
Die Bezeichnung "Fachanwältin für Strafrecht"
darf ich führen, da ich die besonderen Kenntnisse und
praktischen Erfahrungen in folgenden Bereichen nachgewiesen habe:
Methodik und Recht der Strafverteidigung (StPO, GVG) und
Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften
(z.B. forensische Psychiatrie, technische Analyse von Verkehrsunfällen, Rechtsmedizin);
materielles Strafrecht
einschließlich Jugendstrafrecht (JGG),
Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG),
Verkehrsstrafrecht (z.B. OWiG, StVG, StVO),
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (z.B. AO, EStG, UStG);
Strafverfahrensrecht einschließlich
Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie
Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.
Für die Erlaubnis der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer
- hier die Rechtsanwaltskammer Sachsen -
die Bezeichnung "Fachanwältin für Strafrecht" zu führen
sind außerdem nachstehend aufgeführte Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Voraussetzung
Die Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwältin
innerhalb der letzten drei Jahre
vor der Antragstellung auf Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung.
2. Voraussetzung - Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse
Zum einen habe ich diese besonderen theoretischen Kenntnisse,
die die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen,
im Rahmen eines mehrmonatigen Fachanwaltslehrganges
mit einer Gesamtdauer von mindestens 120 Zeitstunden erworben.
Zum anderen habe ich mindestens 3 schriftliche Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten)
mit einem Umfang von weiteren 15 Zeitstunden
aus verschiedenen Bereichen des Fachanwaltslehrganges bestanden.
Die Klausuren sind von unabhängigen Gremien korrigiert und bewertet worden.
Sowohl unmittelbar nach dem Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse,
als auch nach Verleihung der Bezeichnung "Fachanwältin für Strafrecht"
habe ich die Pflicht, mich jährlich in dem entsprechenden Fachbereich fortzubilden.
Ich habe der Rechtsanwaltskammer Sachsen die Erfüllung dieser Pflicht
jährlich unaufgefordert nachzuweisen.
3. Voraussetzung - besondere praktische Erfahrungen
Ich besitze die besonderen praktischen Erfahrungen.
Konkret bedeutet dies, dass ich innerhalb der letzten drei Jahre
vor der Antragstellung auf Verleihung der Bezeichnung "Fachanwältin für Strafrecht"
persönlich und weisungsfrei im Fachgebiet Strafrecht
nachfolgende Fälle bearbeitet habe:
60 Strafrechtsfälle sowie
Verteidigung an mindestens 40 Hauptverhandlungstagen
vor dem Amtsgericht - Schöffengericht -,
Landgericht,
Oberlandesgericht oder
Bundesgerichtshof.
Besondere Kenntnisse
I.
Der Anwalt als Strafverteidiger, Vergütung, Fremdgeld, Geldwäsche, Durchsuchung, Beschlagnahme; Ermittlungsverfahren;
Untersuchungshaft
Berufsrechtliche Grundlagen:
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Verteidigers, zulässiges/unzulässiges Verteidigerhandeln, Grundfragen des Mandatsverhältnisses, Einzelheiten zur Wahl- und Pflichtverteidigung, Verteidigung im Ermittlungsverfahren, Akteneinsicht, Anwesenheitsrechte und Handlungsmöglichkeiten bei Strafverfolgungsmaßnahmen, Beweisanträge/Beweisanregungen im Ermittlungsverfahren, eigene Ermittlungen, Verteidigungsschriften, konsensuale Verfahrenserledigungen
U-Haft:
dringender Tatverdacht und Haftgründe, Verhältnismäßigkeit, Außervollzugsetzung, Haftbedingungen, Verteidigung im Vorführtermin, Besonderheiten der Mandatsführung und taktische Überlegungen
II.
Hauptverhandlung; Zeugen- und Glaubwürdigkeitsfragen
Verteidigungsstrategie:
Zieldefinition und Verteidigungskonzept, konfliktbereite Verteidigung und Mindeststandards der Verständigung, Psychologie der Überzeugungsbildung, Kontakt zu Verfahrensbeteiligten und Medien, internationale Bezüge, Informations- und Dokumentationsmanagement, Prüfungspflichten (z.B. Verfahrensvoraussetzungen, Zuständigkeit, Besetzung), Befangenheit, Opening Statement und Einlassungsverhalten, Frage- und Erklärungsrecht, Widerspruchspflicht und Verwertbarkeit geheimer Ermittlungsergebnisse, Sachverständigenvernehmung, Recht und Taktik des Beweisantrages, Tatsachenfeststellung vor Gericht
Glaubhaftigkeit von Aussagen:
Realitätskriterien, Lügensignale, Körpersprache
Irrtumslehre:
Wahrnehmung, Speicherung, Erinnerung, Wiedergabe; Vernehmungslehre, Geständnis, Vernehmungsprotokolle, Komplott, Polizeibeamter als Zeuge, der Zeuge vom Hörensagen, Personenidentifizierung
Beweislehre:
Indizienbeweis, DNA-Analyse, Fasergutachten, Revisibilität der Beweiswürdigung
III.
Materielles Recht anhand aktueller Rechtsprechung;
Recht der Strafzumessung;
Kapitalstrafrecht, Umgang mit dem Sachverständigen, Kriminalistik
Neuere Rechtsprechung zum Allgemeinen Teil:
die moderne Zurechnungslehre: Ausschluss der Zurechnung bei fehlendem Pflichtwidrigkeitszusammenhang;
Ausschluss der Zurechnung bei eigenverantwortlicher Selbstgefährdung;
Zurechnung bei abweichenden Kausalverläufen;
Thematisierung der Frage, wie die einverständliche Fremdgefährdung zu berücksichtigen ist;
Abgrenzung von dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit in neuester Rechtsprechung;
Versuchsdogmatik (Wann beginnt der Anfang der Ausführung?):
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch (Wann liegt ein fehlgeschlagener Versuch vor? Wann Unfreiwilligkeit?);
Darlegung der neuesten Rechtsprechung
Neuere Rechtsprechung zu den Rechtfertigungsgründen, insbesondere zu § 32 StGB;
der Notwehrexzess
Zentrale praxisrelevante Delikte des Besonderen Teils im Spiegel der neueren Rechtsprechung:
Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, sexuelle Nötigung und Brandstiftungsdelikte; Eigentums- und Vermögensdelikte, insbesondere die Qualifikationen
(§ 244 StGB, § 250, Abs. 1, §250, Abs. 2)
Medizinstrafrecht:
die neueste Rechtsprechung zur Sterbehilfe (zentrales Thema: Patientenverfügung), fahrlässiges Verhalten von Ärzten beim Heileingriff (Kunstfehler), der Abrechnungsbetrug sowie das Organhandelsverbot
Rechtspolitische Konzeption des Gesetzes:
das Instrumentarium, insbesondere Geldstrafe und Freiheitsstrafe, Strafaussetzung zur Bewährung samt Widerruf; Einziehung und Verfall
Bedeutung des gesetzlichen Strafrahmens und die strafzumessungserheblichen Umstände; der Vorgang der Strafzumessung;
der richtige Strafrahmen (insbes. minder schwere Fälle, fakultative Strafrahmenverschiebungen bei § 21 und § 23 StGB), Einordnung der Tat in den gesetzlichen Strafrahmen, zulässige und unzulässige Strafzumessungserwägungen, Maßregeln der Besserung und Sicherung (z.B. Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus;
Sicherungsverwahrung;
Entzug der Fahrerlaubnis)
Bedeutung der "Strafzumessungsverteidigung"
IV.
Revisionsrecht;
Psychiatrie;
Rechtsmedizin;
Betäubungsmittelstrafrecht
Revisionsrecht:
Technik der Revisionsbegründung (insbesondere die Anforderungen, Verfahrensrügen zulässig zu erheben);
Einführung in die revisionsrechtliche Arbeitsweise;
die wichtigsten Verfahrensrügen anhand kurzer Original-Aktenauszüge von Fällen, mit denen der BGH befasst war;
Hinweise für die Berufspraxis;
Absolute und relative Revisionsgründe, insbesondere Verstoß gegen § 261 StPO, Aufklärungsrüge, alternative Verfahrensrüge, fehlender rechtlicher Hinweis, § 265 StPO, Überprüfung tatsächlicher Urteilsfeststellungen sowohl über die Verfahrens- als auch über die Sachrüge;
der Ablauf des Revisionsverfahrens einschließlich der Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht
Psychiatrische Begutachtung:
Erläuterung der wichtigsten Krankheitsbilder, Beeinträchtigung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit, Qualitätskontrolle psychiatrischer Sachverständigengutachten, Diagnoseschlüssel, Befragung des Sachverständigen
Tötung und Körperverletzung:
Leichenschau, gerichtliche Leichenöffnung; Eingrenzung der Todeszeit ("Alibi")
Verkehrsmedizin:
Fahrten unter Drogen- und Alkoholeinfluss, „Promillediagnostik“, absolute und relative Fahruntüchtigkeit, Rückrechnungsmethoden, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
Forensische Molekularbiologie („DNA-Fingerprint“):
Methoden, Wertigkeit, Kosten, Einsatz bei Vaterschaft, Vergewaltigung, Inzest, Identitätsüberprüfung (Blutproben), Spurenvergleich, Abgrenzung Betäubungsmittel i.S. des BtMG, Mengenbegriffe des BtMG, Kronzeugenregelung in § 31 BtMG, verdeckte Ermittlungsmethoden, verdeckte Ermittler/V-Leute, BtM-Straftatbestände;
Strafverteidigung in Drogenhandelssachen, Strafverteidigung von drogenabhängigen Angeklagten, Absehen von Strafverfolgung, Strafzumessungsfragen, Zurückstellung der Strafvollstreckung zu Gunsten einer Behandlung
V.
Steuerstrafrecht;
Wirtschaftsstrafrecht;
Vermögensabschöpfung
Steuerstrafrecht:
formelles und materielles Steuerstrafrecht, Ermittlungsbehörden und ihre Kompetenzen, Verhältnis des Besteuerungs- zum Steuerstrafverfahren, Selbstanzeige, Verständigung, Besonderheiten des wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, taktisches und strategisches wirtschaftsstrafrechtliches Verteidigungsverhalten in Wirtschaftsstrafsachen, strafrechtliche Verantwortlichkeiten in Unternehmen (§ 14 StGB, § 9 OWiG, § 130 OWiG, faktischer Geschäftsführer, Täter hinter dem Täter)
Straftatbestände des Wirtschaftsstrafrechts:
Straftaten nach dem HGB, GmbH und AktG, Kreditbetrug, Betrug, Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, strafrechtliche Produkthaftung, Korruptions- und Insolvenzdelikte
Vermögensabschöpfung:
Materielle Rechtsgrundlagen von Einziehung und Verfall (§§ 73 ff. StGB);
Finanzermittlungen;
Beschlagnahme und dinglicher Arrest als prozessuale Sicherungsinstrumente
(§§ 111 b ff. StPO);
Vertretung von Verletzten bei Rückgewinnungshilfe
VI.
Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenverfahren, technische Analyse von Verkehrsunfällen;
Jugendstrafrecht;
Strafvollstreckung und Vollzug
Verkehrsstrafrecht:
Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB);
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB);
gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB);
Verkehrsunfallflucht (§ 142 StGB);
Nötigung (§ 240 StGB);
Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperre für Erteilung der Fahrerlaubnis
Ordnungswidrigkeitenrecht:
Halterhaftung;
Verjährung (§ 33 OWiG);
Bußgeldbescheid (§ 66 OWiG);
Bußgeldverfahren (§§ 67, 72, 73 ff., 77a und 77b OWiG);
Rechtsbeschwerde;
§ 24 a StVG; Fahrverbot (§ 25 StVG, § 4 BKatVO);
Messverfahren;
BZRG und Verkehrszentralregister
Punktsystem
Untersuchung von Verkehrsunfällen:
Unfallaufnahme durch Polizei bzw. Sachverständige, Erläuterung des Ablaufs typischer Unfälle (Fußgängerunfall, Zweiradunfall, Pkw-Pkw-Unfall, Pkw gegen Hindernis, Lkw-Pkw-Unfall), Rekonstruktionshinweise, Geschwindigkeitsermittlungen aus Bremsspuren, Versicherungsbetrug, Wahrnehmbarkeit leichter Fahrzeugkollisionen
Jugendstrafrecht:
Verantwortlichkeit des Jugendlichen/Heranwachsenden, Anwendung des Jugendstrafrechts nach § 105 JGG, Folgen der Jugendstraftat:
Sanktionsarten (Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe), Bewährungsverfahren, Vorbehalt der Verhängung von Jugendstrafe (§ 27 JGG); Einheitsjugendstrafe
(§§ 31, 32, 66, 105 Abs. 2 JGG)
Besonderheiten des Ermittlungs- und Hauptverfahrens:
notwendige Verteidigung (§§ 140 StPO, 68 JGG), Diversion (§§ 45, 47, 109 JGG), Rechtsmittel (§§ 52, 57, 59 JGG), Kosten (§ 74 JGG), Vollstreckungsverfahren und Jugendstrafvollzug
Strafvollstreckung:
Vollstreckungsvoraussetzungen, Vollstreckungshindernisse; Verfahren nach
§§ 458, 462 StPO, Vollstreckungsaufschub (§§ 455, 456 StPO), Absehen von Vollstreckung
(§ 456 a StPO), Bewährungsverfahren (§ 56, 57 StGB), Strafzeitberechnung
Strafvollzug:
Vollstreckungsplan, Einweisungsverfahren, Vollzugsplan, Verlegung in andere JVA, anderes Bundesland, offenen Vollzug, insbesondere Vollzugslockerungen;
Akteneinsichtsrecht;
Verfahren im Strafvollzug: Beschwerdeverfahren (§ 108 StVollzG), gerichtliches Verfahren (§§ 109 ff. StVollzG), Rechtsmittel (§§ 116 f. StVollzG)