Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
beispielsweise Begutachtung und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
- Grad der Pflegebedürftigkeit
- Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Ärger mit dem Medizinischen Dienst (bis 30.06.2021 Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK))?
Der Medizinischen Dienst ist der medizinische und pflegefachliche Begutachtungs- und Beratungsdienst für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen.
Der Medizinische Dienst ermittelt den Pflegerad.
Ärger meiden!
Ich helfe Ihnen vor der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
das richtige Gefühl dafür zu bekommen,
wie Sie in der Situation der Begutachtung besser handeln und
wie Sie auf die Fragen antworten, die Ihnen gestellt werden.
Ihre Antworten haben stets den Tatsachen zu entsprechen (!) und
es ist wichtig, dass Sie Ihre Restleistungsfähigkeit
(was sie noch selbstständig können und in welchen Bereichen Sie auf Hilfe angewiesen sind)
richtig darstellen.
Insbesondere hierbei kommt es durch unbedachte Darstellungen zu falschen Rückschlüsse auf die Restleistungsfähigkeit.
Und damit steigt die Gefahr, dass der Antrag abgelehnt wird.
Und auch nach der Begutachtung
- die beispielsweise ergibt, dass der Pflegegrad ausscheidet/die Höherstufung des Pflegegrades abgelehnt wird -
unterstütze ich Sie bei der
Geltendmachung der Rechte
Außergerichtlich: Widerspruchsverfahren | Gerichtlich: |
- Erhebung des Widerspruchs | - Erhebung der Klage |
- Begründung des Widerspruchs | - Begründung der Klage |
Erfahrungsgemäß werden Widersprüche im Widerspruchsverfahren,
dieses ist ein förmliches Verwaltungsverfahren,
durch Widerspruchsbescheid häufig als unbegründet zurückgewiesen.
In dieser oft falschen Vorgehensweise liegt eine
Missachtung der Rechte der Widerspruchsführer und Anspruchsteller.
Erst im gerichtlichen Verfahren (der Klage vor dem Sozialgericht)
kann diese etwaige Missachtung der Rechte durch anwaltliche Hilfe
dem Gericht dargelegt werden.