... seit dem 09.01.2008
Qualität durch Fortbildung
Ich habe
- ergänzend zu den jährlich mindestens 30 pflichtgemäß zu erbringenden Fortbildungsstunden netto
im Bereich des Medizin- und Strafrechts -
innerhalb von drei Jahren freiwillig mindestens 360 Stunden Fortbildung netto in den Bereichen
- materielles Recht
- Berufsrecht (einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht)
- Verfahrens-/Prozessrecht bzw. Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung
nachgewiesen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
https://brak.de/fuer-anwaelte/qualitaet-durch-fortbildung/fortbildungszertifikat/
hat mich aufgrund der stetigen Fortbildungen mit dem Zertifikat
ausgezeichnet.
Seit 09.01.2008 bin ich fortlaufend
Inhaberin des Fortbildungszertifikats der Bundesrechtsanwaltskammer.